Gesamtordnung des Herbstturniers

Das Herbstturnier findet vom 2. bis zum 11. Oktober 2026, entsprechend dem Jahre 43 nach Öffnung des Dunklen Portales, statt.

II. Allgemeine Turnierordnung

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für:

  • das Waffenduell,

  • das Bogenschießen,

  • den Tjost,

  • die Minne,

  • das Illusionsduell der Magier.

Die besonderen Ordnungen der einzelnen Wettstreite gehen dieser allgemeinen Ordnung vor, soweit sie für ihre Disziplin abweichende Bestimmungen enthalten.

§ 2 – Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Event-Discord in der für den jeweiligen Wettstreit vorgesehenen Kategorie und dem dort bezeichneten Kanale.

Anmeldeschluss ist der 15. September 2026. Eine Anmeldung gilt erst dann als vollständig, wenn alle in der jeweiligen Einzelordnung verlangten Angaben gemacht wurden.

Für jede Disziplin werden höchstens acht Teilnehmer zugelassen. Gehen mehr als acht ordentliche Anmeldungen ein, werden die übrigen Bewerber in der Reihenfolge ihrer vollständigen Anmeldung als Ersatzteilnehmer geführt.

§ 3 – Teilnahme an mehreren Wettstreiten

Die Teilnahme an mehreren ritterlichen Disziplinen ist ausdrücklich erwünscht. Als ritterliche Disziplinen gelten:

  1. Waffenduell,

  2. Bogenschießen,

  3. Tjost,

  4. Minne.

Das Illusionsduell ist ein selbständiger magischer Wettstreit. Seine Teilnehmer müssen nicht zugleich an den Ritterspielen teilnehmen.

§ 4 – Rücktritt, Nichterscheinen und Ersatz

Ein Rücktritt ist der Turnierleitung unverzüglich mitzuteilen.

Wird ein Platz vor Beginn des Wettstreites frei, rückt der erste geeignete Ersatzteilnehmer nach. Ist die öffentliche Auslosung bereits erfolgt, übernimmt der Ersatzteilnehmer den ausgelosten Platz des Zurückgetretenen.

Alle Teilnehmer haben sich an ihrem Wettkampftage um 19:30 Uhr am angewiesenen Sammelplatze einzufinden. Wer bis 19:45 Uhr weder erschienen noch durch einen unabweisbaren Umstand entschuldigt ist, verliert seinen Platz an einen anwesenden Ersatzteilnehmer.

Hat der Wettstreit bereits begonnen, findet kein Nachrücken mehr statt. In einem Ausscheidungsverfahren zieht der Gegner kampflos in die nächste Runde ein. Bereits ordnungsgemäß errungene Platzierungen bleiben einem aus ärztlichem Grunde ausgeschiedenen Teilnehmer erhalten; weitere Punkte kann er nicht erwerben.

Wer vor seinem ersten Auftritte zurücktritt oder nicht erscheint, erhält keine Turnierpunkte.

§ 5 – Helmschau und öffentliche Auslosung

Die Helmschau findet am Eröffnungsabend statt. Die Teilnehmer der Ritterspiele werden hierbei mit Namen, Herkunft, Haus, Institution oder Gefolge vorgestellt.

Unmittelbar nach der Helmschau werden öffentlich ausgelost:

  • die Begegnungen des Waffenduelles,

  • die Begegnungen des Bogenschießens,

  • die Paarungen des Tjostes,

  • die Reihenfolge der Minne,

  • die Reihenfolge des Illusionsduelles.

Die Lose werden durch den Turniermeister oder den Herold gezogen. Ein Vertreter des jeweiligen Kampf- oder Preisgerichtes überwacht die Ordnungsmäßigkeit.

§ 6 – Befugnisse des Turniermeisters

Oberster Leiter des Herbstturnieres ist Prinz Kaelith Draven Duskryn.

Dem Turniermeister obliegen:

  • Eröffnung und Schließung des Turnieres,

  • Bestätigung der Teilnehmerlisten,

  • Ernennung der Kampf- und Preisgerichte,

  • Aufsicht über Helmschau und Auslosungen,

  • Auslegung ungeklärter Bestimmungen,

  • zeitweilige Unterbrechung oder Verlegung eines Wettstreites,

  • Entscheidung über Einsprüche,

  • Ausspruch von Verwarnungen und Ausschlüssen,

  • Bestätigung der Ergebnisse und Gesamtwertung.

Bei unmittelbarer Gefahr dürfen auch der Turnierarzt, die magische Aufsicht oder der befehlführende Silberhauptmann einen Wettstreit augenblicklich anhalten. Seine Fortsetzung bedarf sodann der Freigabe durch die zuständige Fachaufsicht und des Befehles des Turniermeisters.

§ 7 – Kampf- und Preisgerichte

Für jeden Wettstreit wird ein eigenes Kampf- oder Preisgericht bestellt. Seine Zusammensetzung richtet sich nach der jeweiligen Einzelordnung.

Den Gerichten obliegen:

  • Überwachung der besonderen Wettkampfregeln,

  • Feststellung gültiger Treffer, Durchgänge und Leistungen,

  • Vergabe und schriftliche Erfassung der Punkte,

  • Anzeige von Regelverstößen,

  • Feststellung der Platzierungen,

  • Übergabe des Ergebnisses an den Turniermeister.

Die Gerichte urteilen unabhängig. Kein Preisrichter darf einen Wettstreit bewerten, an welchem er selbst teilnimmt. Bei naher Verwandtschaft, unmittelbarem Lehrverhältnisse oder offenkundiger persönlicher Feindschaft ist ein Ersatzrichter zu bestimmen.

§ 8 – Einsprüche

Einsprüche sind unmittelbar beim Turniermeister einzureichen. Sie müssen einen bestimmten Regelverstoß, Rechenfehler, unzulässigen Vorteil oder eine erkennbare Befangenheit benennen.

Ein Einspruch gegen einen laufenden Ausscheidungskampf muss vor Aufruf der folgenden Runde erfolgen. Spätere Einwendungen werden nur angenommen, wenn der beanstandete Umstand zuvor nicht bekannt sein konnte.

Der Turniermeister hört das zuständige Gericht und, soweit erforderlich, Zeugen oder Fachkundige an. Seine Entscheidung ist endgültig.

Reine Geschmacksurteile eines Preisgerichtes bei Minne und Illusionsduell können nicht angefochten werden. Zulässig bleibt ein Einspruch wegen Rechenfehlers, Befangenheit, Betruges oder Missachtung der Wertungsordnung.

§ 9 – Verbot unerlaubter Magie und Hilfsmittel

Außerhalb des Illusionsduelles ist jede Magie untersagt, welche Kraft, Schnelligkeit, Standfestigkeit, Zielvermögen, Wahrnehmung, Stimme, Wirkung oder Ausrüstung eines Teilnehmers verbessert.

Insbesondere verboten sind:

  • verzauberte Waffen, Rüstungen, Bögen und Lanzen,

  • stärkende Tränke oder alchimistische Mittel,

  • fremde Segnungen zum Zwecke des Wettstreites,

  • Gedankenlesen und magische Verständigung,

  • Illusionen zur Täuschung eines Gegners oder Gerichtes,

  • magische Beeinflussung von Pferden,

  • Heilung während eines laufenden Durchganges,

  • jede verborgene Hilfe durch Außenstehende.

Ärztliche oder magische Heilung nach einem Durchgange ist allein durch die zugelassenen Ärzte und Heiler gestattet. Über die weitere Kampffähigkeit entscheidet die Lazarettleitung.

§ 10 – Betrug und unredliches Verhalten

Als schwerer Betrug gelten insbesondere:

  • Bestechung oder Bedrohung eines Richters,

  • Veränderung von Losen, Würfeln oder Ergebnislisten,

  • Verwendung eines Stellvertreters unter falschem Namen,

  • absichtliche Verwendung ungeprüfter Ausrüstung,

  • Sabotage fremder Waffen, Bögen, Rüstungen oder Reittiere,

  • geheime Absprache zur Verfälschung eines Ergebnisses,

  • Verschweigen eines verbotenen magischen Vorteiles,

  • fremde Hilfe bei einer ausdrücklich persönlich zu erbringenden Leistung.

Der Versuch wird dem vollendeten Betruge gleichgeachtet.

§ 11 – Verhalten der Teilnehmer

Teilnehmer haben:

  • pünktlich und kampffähig zu erscheinen,

  • den Weisungen der Turnierleitung Folge zu leisten,

  • Gegner, Gerichte und Bedienstete mit gebührendem Anstande zu behandeln,

  • ihre Ausrüstung rechtzeitig prüfen zu lassen,

  • nach einem Haltrufe unverzüglich innezuhalten,

  • Siege ohne Verhöhnung und Niederlagen ohne Gewalttätigkeit anzunehmen.

Starke Trunkenheit, tätliche Angriffe außerhalb des Wettstreites, vorsätzliche Gefährdung eines Gegners oder fortgesetzte Schmähung können zum Ausschlusse führen.

§ 12 – Verhalten der Zuschauer

Zuschauer haben hinter den gesetzten Schranken zu verbleiben. Untersagt sind:

  • Betreten der Wettkampfflächen,

  • Werfen von Gegenständen,

  • Berühren oder Erschrecken der Reittiere,

  • Zurufe, welche Anweisungen der Gerichte übertönen,

  • Verraten von Lösungen oder heimliche Hilfe,

  • Bedrohung von Teilnehmern und Richtern,

  • Ziehen einer Waffe,

  • eigenmächtiges Wirken von Magie.

Beifall, Zurufe der Ermutigung und geziemende Späße sind gestattet, solange der Wettstreit nicht gestört und niemand schwer geschmäht wird.

Die Silberwehr darf Störer verwarnen, entfernen oder nach dem Rechte der Mark festsetzen.

§ 13 – Folgen eines Ausschlusses

Ein Ausschluss aus einer einzelnen Disziplin bewirkt:

  • Verlust sämtlicher Punkte dieser Disziplin,

  • Streichung aus deren Rangfolge,

  • Nichtanrechnung der Disziplin auf die für den Gesamtsieg erforderliche Mindestteilnahme.

Ordentlich erworbene Punkte aus anderen Disziplinen bleiben bestehen, sofern der Ausschluss nicht auf schwerem Betrug, vorsätzlicher Gefährdung oder einem Angriffe gegen das Turnier selbst beruht.

Bei schwerem Betrug kann der Turniermeister den Teilnehmer vom gesamten Herbstturniere ausschließen. In diesem Falle verfallen sämtliche bereits erworbenen Punkte und Preise. Nachfolgende Teilnehmer rücken in der Wertung auf; bereits ausgetragene Kämpfe werden jedoch nicht wiederholt.


III. Gesamtwertung der Ritterspiele

§ 14 – Teilnahmeberechtigung

Jeder ordnungsgemäß zugelassene Teilnehmer der Ritterspiele kann ohne Rücksicht auf Geschlecht, Herkunft oder Stand Gesamtsieger werden.

Voraussetzung ist die ordentliche Teilnahme an wenigstens drei der vier ritterlichen Disziplinen:

  • Waffenduell,

  • Bogenschießen,

  • Tjost,

  • Minne.

Ein bloßes Erscheinen ohne Aufnahme des Wettstreites genügt nicht.

§ 15 – Berechnung

Sämtliche in den ritterlichen Disziplinen erworbenen Punkte werden zusammengerechnet. Wer an allen vier Disziplinen teilnimmt, bringt auch alle vier Ergebnisse in die Wertung ein.

Keine Disziplin wird besonders gewichtet. Der Tjost gewährt mithin keinen höheren Wert als Waffenduell, Bogenschießen oder Minne.

Das Illusionsduell bleibt von der Gesamtwertung der Ritterspiele getrennt. Seine Punkte werden nicht zur ritterlichen Gesamtsumme hinzugerechnet.

§ 16 – Gleichstand

Besteht nach Abschluss aller Ritterspiele ein Gleichstand um den Gesamtsieg, wird dieser durch ein Rätselstechen entschieden.

Der Turniermeister stellt den gleichstehenden Teilnehmern dasselbe Rätsel. Jeder gibt seine Antwort verdeckt und ohne fremden Rat ab. Nur wer das Rätsel richtig löst, verbleibt im Stechen.

Lösen mehrere Teilnehmer das Rätsel richtig oder vermag es keiner zu lösen, wird ein weiteres Rätsel gestellt. Dies wird fortgesetzt, bis allein ein Teilnehmer die richtige Antwort gibt.

Magie, Hinweise aus dem Publikum und Hilfe durch Gefolgsleute sind untersagt.

§ 17 – Disqualifikation

Punkte aus einer Disziplin, in welcher ein Teilnehmer ausgeschlossen wurde, verfallen vollständig.

Bei schwerem Betrug gegen das gesamte Turnier werden alle Punkte gestrichen. Ein solcher Teilnehmer kann weder Gesamtsieger werden noch einen Titel oder Ehrenpreis behalten.

§ 18 – Titel und Hauptpreis

Der Gesamtsieger erhält den bis zum nächsten ordentlichen Turniere geführten Titel:

Champion der Silbernen Mark

Als Hauptpreis empfängt er das Siegesband der Vier Künste: eine Schärpe aus nachtblauer Seide mit silberner Einfassung. Sie trägt vier silberne Sinnbilder:

  • gekreuzte Waffen für das Waffenduell,

  • einen befiederten Pfeil für das Bogenschießen,

  • eine gebrochene Turnierlanze für den Tjost,

  • eine Nachtrose für die Minne.

Geschlossen wird das Band durch die Vierfachspange von Silberwacht, eine silberne Brosche, in welcher die vier Zeichen miteinander verbunden sind.

Titel und Siegesband verleihen kein Amt und keinen besonderen Rechtsstand. Sie sind Ehrenzeichen der vielseitigsten Leistung des Herbstturnieres.


IV. Ehrenpreise der einzelnen Wettstreite

§ 19 – Waffenduell

Der Sieger erhält:

  • den Titel Waffenmeister von Silberwacht beziehungsweise Waffenmeisterin von Silberwacht,

  • die Silberne Wehrspange, eine Brosche mit Speer, Zweihänder und Schwert über einem kleinen Schilde.

§ 20 – Bogenschießen

Der Sieger erhält:

  • den Titel Meister des Silberpfeiles beziehungsweise Meisterin des Silberpfeiles,

  • die Silberfeder, eine schlanke silberne Brosche in Gestalt der Befiederung eines Pfeiles.

§ 21 – Tjost

Der Sieger erhält:

  • den Titel Lanzenmeister der Weitenmark beziehungsweise Lanzenmeisterin der Weitenmark,

  • ein Paar Silberne Siegersporen, versehen mit dem Zeichen des Hauses Duskryn.

§ 22 – Minne

Der bereits festgelegte Preis bleibt unverändert:

  • eine Brosche in Gestalt einer Nachtrose,

  • der Titel Minnesänger von Silberwacht beziehungsweise Minnesängerin von Silberwacht.

§ 23 – Illusionsduell

Der Sieger erhält:

  • den Titel Meister der Erscheinungen von Silberwacht beziehungsweise Meisterin der Erscheinungen von Silberwacht,

  • das Sphärenprisma von Silberwacht, einen vielfach geschliffenen Bergkristall in silberner Fassung auf nachtblauem Sockel.

§ 24 – Dauer der Titel

Die Titel werden bis zum nächsten ordentlichen Turniere von Silberwacht geführt. Die körperlichen Ehrenpreise verbleiben dauerhaft bei ihren Empfängern.


V. Vollständiger Festlauf

Für sämtliche abendlichen Veranstaltungen gilt:

  • Sammlung der Teilnehmer und Bediensteten um 19:30 Uhr,

  • Beginn der Veranstaltung um 20:00 Uhr.

Freitag, 2. Oktober – Eröffnung, Helmschau und Auslosungen

Ort: Turnierfeld in der Weitenmark

  • Einzug des Hauses Duskryn und der Turnierämter

  • feierliche Eröffnung durch den Markgrafen

  • Verkündung der Turnierordnung durch den Herold

  • Vorstellung der Teilnehmer bei der Helmschau

  • öffentliche Auslosung sämtlicher Paarungen und Auftrittsfolgen

  • Eröffnungsfeier und freies Spiel

Samstag, 3. Oktober – Bogenschießen

Ort: Turnierfeld in der Weitenmark

  • Prüfung der Bögen und Pfeile

  • Ausscheidungsrunden

  • Finalschießen

  • Feststellung des Siegers

Sonntag, 4. Oktober – Abend der Minne

Ort: Freilufttheater im Stadtparke von Silberwacht

  • Eröffnung durch den Markgrafen

  • einmalige Darbietungen der Teilnehmer

  • Beratung des Preisgerichtes

  • Bekanntgabe des Siegers der Minne

Montag, 5. Oktober – Markttag und freies Festspiel

Ort: Hauptmarktplatz der Stadt Silberwacht

  • Marktstände und Handwerksvorführungen

  • Musik, Erzählkunst und kleinere Darbietungen

  • Begegnungsspiel der Gäste, Häuser und Institutionen

  • keine ordentliche Turnierdisziplin

Dienstag, 6. Oktober – Geburtstagsball des Prinzen

Ort: Schloss zu Caerdrath

  • feierlicher Empfang

  • Ball zu Ehren des Geburtstages von Prinz Kaelith Draven Duskryn

  • Tanz, Musik, höfisches Spiel und Bewirtung

  • keine ordentliche Turnierdisziplin

Mittwoch, 7. Oktober – Waffenduelle

Ort: Turnierfeld in der Weitenmark

  • erste Runde mit dem Speere

  • zweite Runde mit dem Zweihänder

  • Finalrunde mit Schwert und Schild

  • Feststellung des Waffenmeisters

Donnerstag, 8. Oktober – Zweiter Markttag und freies Festspiel

Ort: Hauptmarktplatz der Stadt Silberwacht

  • Fortsetzung des Herbstmarktes

  • freie Darbietungen und öffentliches Gesellschaftsspiel

  • Gelegenheit zu Handel, Verträgen und Gesandtschaften

  • keine ordentliche Turnierdisziplin

Freitag, 9. Oktober – Illusionsduell der Magier

Ort: Freilufttheater im Stadtparke von Silberwacht

  • Prüfung der Schaufläche und Schutzzeichen

  • Vorstellung der magischen Teilnehmer

  • Darbietungen in ausgeloster Reihenfolge

  • Beratung des Preisgerichtes

  • Verkündung des Meisters der Erscheinungen

Samstag, 10. Oktober – Tjost

Ort: Turnierfeld in der Weitenmark

  • Prüfung der Pferde, Rüstungen und Turnierlanzen

  • Ausscheidungsritte

  • Halbfinale und Finalritt

  • Feststellung des Lanzenmeisters

Sonntag, 11. Oktober – Schlussfeier und Preisverleihung

Ort: Turnierfeld in der Weitenmark

An diesem Tage findet kein weiterer Wettstreit statt.

  • Einzug der Teilnehmer und Sieger

  • Verkündung sämtlicher Einzelsieger

  • Übergabe der Ehrenpreise

  • Verkündung des Gesamtsiegers

  • Verleihung des Siegesbandes der Vier Künste

  • Dank an Turnierämter, Heiler, Wachen, Händler und Gäste

  • feierliche Schließung des Herbstturnieres durch den Markgrafen


VI. Turnierämter und Sicherheit

§ 25 – Turniermeister

Prinz Kaelith Draven Duskryn führt als Turniermeister die Oberleitung über Wettstreite, Zeitfolge, Gerichte und Ergebnisverkündung.

§ 26 – Herold und Ausrufer

Der Herold wird noch bestimmt.

Er hat:

  • Teilnehmer aufzurufen,

  • Regeln und Paarungen zu verkünden,

  • Beginn, Unterbrechung und Ende eines Durchganges auszurufen,

  • Ergebnisse öffentlich bekanntzugeben,

  • das Publikum über Änderungen zu unterrichten.

Der Herold besitzt keine eigene richterliche Gewalt.

§ 27 – Kampf- und Preisgerichte

Für jeden Wettstreit wird ein eigenes Gericht bestellt. Die Namen seiner Mitglieder werden spätestens vor Beginn der betreffenden Disziplin öffentlich verkündet.

Die Gerichte führen vollständige Aufzeichnungen über Paarungen, Punkte, Verwarnungen und Ergebnisse.

§ 28 – Turnierarzt und Lazarett

Die ärztliche und heilkundige Leitung führt:

Dr. med. Sebastian Falken.

Weitere Ärzte, Feldscher, Priester und Heiler haben sich vor Aufnahme ihres Dienstes bei ihm anzumelden und seinen Anweisungen Folge zu leisten.

Der Turnierarzt darf:

  • einen Verletzten aus dem Wettstreit nehmen,

  • die Kampffähigkeit eines Teilnehmers verneinen,

  • einen Durchgang aus ärztlichem Grunde unterbrechen lassen,

  • die Rückkehr eines Behandelten gestatten oder untersagen,

  • die Verbringung in das Lazarett anordnen.

Sein Urteil über die körperliche Kampffähigkeit kann durch den Teilnehmer nicht übergangen werden.

§ 29 – Silberwehr

Die allgemeine Ordnung und der Schutz der Zuschauer obliegen der Silberwehr unter Führung von:

Silberhauptmann Garrik Veyl.

Die Silberwehr bewacht:

  • Eingänge und Wege,

  • Zuschauerschranken,

  • Markt und Ausschank,

  • Waffenruhe auf dem Festgelände,

  • Gefangene und festgesetzte Störer,

  • Zugänge zum Lazarette und zu den Stallungen.

§ 30 – Orden vom Duskveil

Der Schutz des Hauses Duskryn obliegt dem Orden vom Duskveil unter Führung von:

Duskprior Sir Ben Branson.

Der Duskveil sichert:

  • die Angehörigen des Hauses Duskryn,

  • die herrschaftlichen Tribünen,

  • den Ball und die Schlossbereiche,

  • die unmittelbaren Wege des markgräflichen Gefolges.

Die allgemeine Zuschauerordnung verbleibt bei der Silberwehr.

§ 31 – Silbersphäre

Die Leitung der magischen Prüfung und Aufsicht wird noch bestimmt.

Die Silbersphäre ist zuständig für:

  • Prüfung der Teilnehmer und Hilfsmittel des Illusionsduelles,

  • Errichtung und Kontrolle der Schutzzeichen,

  • Aufspüren verbotener Magie bei sämtlichen Wettstreiten,

  • Bannung außer Kontrolle geratener Zauber,

  • Freigabe der Schaufläche,

  • Untersuchung magischer Betrugsfälle.

In Fragen unmittelbarer magischer Gefahr ist die Entscheidung der eingesetzten Fachaufsicht bindend.

§ 32 – Stallmeister und Ausrüstungsprüfer

Stallmeister und leitender Ausrüstungsprüfer werden noch bestimmt.

Der Stallmeister überwacht:

  • Anmeldung und Unterbringung der Reittiere,

  • Gesundheitszustand und sichere Führung der Pferde,

  • Zuweisung von Boxen und Pflegeplätzen,

  • Ordnung an Start, Bahn und Stallungen.

Der Ausrüstungsprüfer untersucht:

  • Waffen und Rüstungen,

  • Turnierlanzen,

  • Bögen und Pfeile,

  • Schilde, Sättel und Zaumzeug,

  • sonstige wettkampfrelevante Gerätschaften.

Beanstandete Ausrüstung darf nicht verwendet werden. Der Teilnehmer erhält Gelegenheit, sie rechtzeitig zu ersetzen.


VII. Markt- und äußere Festordnung

§ 33 – Anmeldung der Händler

Händler, Handwerker, Schankwirte und Darsteller melden sich bis zum 15. September 2026 im vorgesehenen Marktkanale des Event-Discords an.

Anzugeben sind:

  • Name und Herkunft,

  • Art der Waren oder Darbietung,

  • benötigte Standfläche,

  • Verwendung offenen Feuers,

  • Verkauf alkoholischer Getränke,

  • Mitführung von Tieren,

  • Verkauf magischer oder alchimistischer Waren.

§ 34 – Zugelassene Waren

Zugelassen sind insbesondere:

  • Lebensmittel und Getränke,

  • Kleidung, Stoffe und Lederwaren,

  • Schmuck und Zierwerk,

  • gewöhnliche Waffen und Rüstungsteile,

  • Bücher, Karten und Schreibwaren,

  • Kräuter und rechtmäßige Heilmittel,

  • Kunstwerke und Andenken,

  • Werkzeuge und Handwerkserzeugnisse,

  • geprüfte alchimistische und magische Waren.

Verboten sind:

  • gestohlene Güter,

  • Gifte und verbotene Rauschmittel,

  • nicht gekennzeichnete gefährliche Alchemika,

  • verfluchte oder ungesicherte magische Gegenstände,

  • Erzeugnisse der Fel-, Leeren-, Blut- oder Todesmagie,

  • verbotene Schriften und Gegenstände wider das Recht der Mark.

Die Silbersphäre darf magische Waren prüfen und deren Verkauf untersagen.

§ 35 – Darbietungen

Gestattet sind:

  • Musik und Gesang,

  • Erzählkunst,

  • Gaukelei und Jonglage,

  • Puppen- und Schauspiel,

  • harmlose Handwerksvorführungen,

  • andere angemessene Volksbelustigungen.

Darbietungen mit offenem Feuer, Waffen, Tieren oder Magie bedürfen vorheriger Genehmigung. Obszöne Schaustellungen, schwere Schmähungen, politische Aufwiegelung und gefährliche Kunststücke inmitten der Zuschauer sind untersagt.

§ 36 – Standplätze und Gebühren

Die Standplätze werden durch die Marktleitung zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

Für gewöhnliche Marktstände wird während des Herbstturnieres keine Standgebühr erhoben. Jeder Händler hat jedoch:

  • seinen Stand selbst herzurichten,

  • Wege und Löschstellen freizuhalten,

  • Abfälle zu beseitigen,

  • verursachte Schäden zu ersetzen,

  • den Platz nach Ende des Marktes ordentlich zu hinterlassen.

Eigenmächtiges Vergrößern, Tauschen oder Verlegen eines Standes ist nicht gestattet.

§ 37 – Schank- und Ausschankordnung

Alkoholische Getränke dürfen nur durch angemeldete Schankwirte ausgeschenkt werden.

Nicht ausgeschenkt werden darf an:

  • Minderjährige,

  • offenkundig schwer Betrunkene,

  • gewalttätige oder bereits verwarnte Personen,

  • Teilnehmer unmittelbar vor ihrem Wettstreite.

Die Silberwehr darf den Ausschank zeitweilig beschränken oder einen Schankstand schließen, wenn dort wiederholt Streit, Gewalt oder Unordnung entsteht.

§ 38 – Unterbringung der Gäste

Gäste können auf eigene Kosten in den Gasthäusern und Herbergen Silberwachts Unterkunft nehmen. Für Gefolge, Händler und Reisende wird nach Anmeldung ein geordnetes Zeltlager nahe dem Turnierfelde ausgewiesen.

Offene Feuer sind nur an den bezeichneten Herdstellen gestattet. Wege, Brunnen, Heilerplätze und Zugänge zu den Stallungen müssen freigehalten werden.

Gesandtschaften und größere adelige Gefolge haben ihren Bedarf frühzeitig der Turnierleitung anzuzeigen. Ein Anspruch auf Unterbringung im Schloss besteht nicht.

§ 39 – Stallungen und Reittiere

Turnierpferde und andere größere Reittiere sind beim Stallmeister anzumelden.

Für gewöhnliches Wasser, Heu und Stroh wird Sorge getragen. Besonderes Futter, Arzneien oder eine ungewöhnliche Pflege hat der Eigentümer selbst bereitzustellen.

Kranke, unbeherrschbare oder gefährliche Tiere können abgesondert oder vom Festgelände verwiesen werden. Innerhalb des Marktes sind Reittiere im Schritte zu führen.

§ 40 – Waffen auf dem Festgelände

Alle Waffen auf dem Festgelände sind:

  • in der Scheide zu tragen,

  • mit einem Friedensbande zu sichern,

  • weder zur Drohung noch zur Schau zu ziehen.

Lanzen, gespannte Armbrüste und andere große Kriegswaffen dürfen außerhalb der Wettkampfstätten nicht durch die Zuschauermenge geführt werden.

Waffenhändler müssen ihre Waren gesichert auslegen. Die Silberwehr, der Duskveil und andere ausdrücklich diensttuende Kräfte sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

§ 41 – Feuer, Aufruhr und sonstige Störungen

Eine Verlegung oder Unterbrechung wegen der Witterung ist nicht vorgesehen.

Bei Feuer, Aufruhr, einem magischen Zwischenfalle oder einer anderen ernsten Störung gilt:

  1. Die nächstgelegene Wache ist unverzüglich zu verständigen.

  2. Händler löschen offene Feuer und sichern gefährliche Waren.

  3. Zuschauer bleiben auf den angewiesenen Wegen und folgen der Silberwehr.

  4. Die Silbersphäre übernimmt magische Gefahren.

  5. Die Lazarettleitung versorgt Verletzte.

  6. Der Duskveil führt das Haus Duskryn an einen gesicherten Ort.

  7. Der Turniermeister unterbricht das Fest, bis die zuständigen Stellen Entwarnung geben.

Eigenmächtige Panikrufe, Plünderung verlassener Stände und Behinderung der Hilfskräfte werden nach dem Rechte der Mark geahndet.

§ 42 – Schlussbestimmung

Wer das Festgelände betritt, unterwirft sich für die Dauer seines Aufenthaltes den Weisungen der Turnierleitung, der Silberwehr und der jeweils zuständigen Fachaufsicht.

Das Herbstturnier soll der Ehre, dem friedlichen Wettstreite und der Gemeinschaft der Mark dienen. Niemand soll aus Gewinnsucht, Eitelkeit oder persönlicher Feindschaft seine Ordnung und Sicherheit gefährden.